IT-Fachbeirat

gemäß Satzung §6:

  1. Der IT-Fachbeirat ist ein beratender Ausschuss des Senats.
  2. Der IT-Fachbeirat vertritt die Interessen und Bedürfnisse aller Organisationseinheiten bzw. Nutzerinnen und Nutzer in Bezug auf Forschung, Lehre, Studium und Organisation. Diese spiegeln sich im IT-Servicekatalog der CIT wider.
  3. Bei allen Aktivitäten des IT-Fachbeirats steht immer der Mehrwert und das Wohl für die gesamte Hochschule im Vordergrund.
  4. Der IT-Fachbeirat berät den/die CIO und gibt Empfehlungen und nimmt Stellung zu:
    1. Festsetzung und Fortschreibung des Grundbedarfs und der Grundversorgung der Organisationseinheiten im Hinblick auf zentrale IT-Dienste und IT-Ressourcen in der Hochschule;
    2. Planung und Einsatz der zentralen Haushaltsmittel im gesamten IT-Bereich, insbesondere für die Beschaffung zentraler Komponenten als auch Lizenzen;
    3. Festlegung von Betriebsregelungen, Nutzungsordnungen und Nutzungsentgelten im IT-Bereich;
    4. Bewertung des strategischen IT-Gesamtkonzeptes der Hochschule sowie des operativen IT-Betriebs;
    5. Bedarfsermittlung und Beratung bei der Festlegung der konkreten Ziele für die Weiterentwicklung aller IT-Dienste;
    6. Bewertung und Priorisierung der vorgeschlagenen, laufenden sowie abgeschlossenen IT-Projekte;
    7. Empfehlung von Maßnahmen zur Qualitätssicherung;
    8. Erstellung eines hochschulweiten IT-Haushalts am Ende des Jahres für das darauffolgende Jahr.
    Diese werden durch den/die CIO dem Rektorat bzw. Senat vorgetragen
  5. Der IT-Fachbeirat trifft sich während der Vorlesungszeiten monatlich nach Einladung durch die/den Vorsitzende(n). Vorschläge zur Tagesordnung werden rechtzeitig vorher bei den Mitgliedern abgefragt. In dringenden Fällen, in denen eine schnelle Beratung zu grundsätzlichen Fragen im Rahmen des IT-Betriebs oder von IT-Investitionen notwendig ist, kann die/der Vorsitzende außerplanmäßige Sitzungen einberufen oder ein Umlaufverfahren initiieren.
  6. Dem IT-Fachbeirat gehören stimmberechtigt an:
    • je ein(e) Vertreter(in) der Fakultäten und des IAF; die Vertreter(innen) und deren Stellvertreter(innen) werden für vier Jahre durch den jeweiligen Fakultäts- bzw. Institutsrat gewählt;
    • der/die Leiter(in) der Hochschulbibliothek,
    • der/die Leiter(in) des Z3 – Digitale Lehre und Medien
    • der/die Beauftragte für den Datenschutz der Hochschule,
    • ein(e) Vertreter(in) und deren Stellvertreter(in) der Verwaltung, der/die für vier Jahre durch das Rektorat bestellt werden;
    • ein(e) studentische(r) Vertreter(in) und deren Stellvertreter(in) der AStA.
  7. Dem IT-Fachbeirat gehören mit beratender Stimme an:
    • der/die CIO (Vorsitz)
    • der/die Leiter(in) Service Operation (stellv. Vorsitz)
    • der/ die IT-Sicherheitsmanager(in)
    • ein/eine Vertreter(in) des Personalrats
    Kleineren Organisationseinheiten (Institute und zentrale Einrichtungen) bleibt es vorbehalten sich durch den IT-Fachbeirat allgemein vertreten zu lassen.
  8. Die Wahl der Vertreter(innen) und deren Stellvertreter(innen) Bedarf der Bestätigung durch den Senat. Bei Ausscheiden oder andauernder Nichtverfügbarkeit eines Vertreters/ einer Vertreterin muss eine rasche Neubesetzung erfolgen. Die Vertreter(innen) müssen IT-affin sein und von der eigenen Organisationseinheit mit der entsprechenden Entscheidungsbefugnis ausgestattet sein.
  9. Die Vertreter(innen) sind zugleich die IT-Leitstellen für die eigenen Organisationseinheiten. IT-Leitstellen planen, koordinieren und steuern den IT-Einsatz in den eigenen Organisationseinheiten. Sie sind direkter Ansprechpartner innerhalb der Campus IT und Eskalationsstufe für die eigenen Nutzer(innen) sowie den/die CIO und Leiter(in) Service Operation. Sie vertreten die Organisationseinheit(en) in der CIT und kommunizieren alle IT-Themen in die Organisationseinheiten.

Mitglieder des IT-Fachbereichs

Vorsitzender (CIO)

Stellvertretender Vorsitzender (Leiter Service Operation)

stimmberechtigte Mitglieder

Fakultät B+W

Vertreter*in

Stellvertreter*in


Fakultät EMI

Vertreter*in

Stellvertreter*in


Fakultät M

Vertreter*in

Stellvertreter*in


Fakultät M+V

Vertreter*in

Stellvertreter*in


IAF

Vertreter*in

Stellvertreter*in

avatar

N.N.


Z3 -Digitale Lehre und Medien

wissenschaftl. Leiter

Leiterin der Hochschulbibliothek


Verwaltung

Vertreter*in

Stellvertreter*in

avatar

N.N.


AStA

Vertreter*in

avatar

N.N.

Stellvertreter*in

avatar

N.N.


Datenschutzbeauftragte*r

weitere nicht-stimmberechtigte Mitglieder

Vertreter*in des Personalrats

Expertengruppen

die richtigen Themen werden aus Hochschulsicht von den richtigen Leuten besprochen - ihre Expertise ist wichtig

  • Erfahrungsaustausch aller Lehrenden, Forschenden und  sonstigen Mitarbeiter  und Mitarbeiterinnen,  welche  in  diesen  Bereichen tätig sind
  • Kostenoptimierung
    • Optimierung Lizenzen (Nutzen, Einkauf, …)
    • Gemeinsames Nutzen von Ressourcen (Lizenzen, Hardware, Personal etc.)
  • Transparenz
    • Zentrale Übersicht für den Landesrechnungshof
    • Zentrales Lizenzmanagement
  • Bei allen Entscheidungen in diesem Bereich wird die entsprechende Themengruppe angehört.
  • Schnelle Entscheidungswege durch klare Ansprechpartner und direkten Kontakt mit dem CIO, Leiter Service Operation und Informationssicherheitsbeauftragten

Die Expertengruppen werden vom IT-Fachbeirat bestimmt. Hier können Sie sich in einer Expertengruppe an- bzw. abmelden.

 

abstimmung.dfn.de/foodle/Teilnahme-Expertengruppen-der-Campus-IT-5c1677d58cfe5

Sprecher

In dieser Expertengruppe werden alle Themen bzgl. CAD, Simulation, ... diskutiert und ausgetauscht.

Sprecher

In dieser Expertengruppe werden alle Themen bzgl. Matlab, Maple; Mathematica, Labview, ... diskutiert und ausgetauscht.

Sprecher

In dieser Expertengruppe werden alle Themen bzgl. Adobe, 3D: Blender, Maya, ..., ... diskutiert und ausgetauscht.

Sprecher

In dieser Expertengruppe werden alle Themen bzgl. SAP, SPSS, Minitab, ... diskutiert und ausgetauscht.