IT-Fachbeirat
Der Fachbeirat für Informationstechnik (IT-Fachbeirat)
gemäß Satzung §6:
- Der IT-Fachbeirat ist ein beratender Ausschuss des Senats.
- Der IT-Fachbeirat vertritt die Interessen und Bedürfnisse aller Organisationseinheiten bzw. Nutzerinnen und Nutzer in Bezug auf Forschung, Lehre, Studium und Organisation. Diese spiegeln sich im IT-Servicekatalog der CIT wider.
- Bei allen Aktivitäten des IT-Fachbeirats steht immer der Mehrwert und das Wohl für die gesamte Hochschule im Vordergrund.
- Der IT-Fachbeirat berät den/die CIO und gibt Empfehlungen und nimmt Stellung zu:
- Festsetzung und Fortschreibung des Grundbedarfs und der Grundversorgung der Organisationseinheiten im Hinblick auf zentrale IT-Dienste und IT-Ressourcen in der Hochschule;
- Planung und Einsatz der zentralen Haushaltsmittel im gesamten IT-Bereich, insbesondere für die Beschaffung zentraler Komponenten als auch Lizenzen;
- Festlegung von Betriebsregelungen, Nutzungsordnungen und Nutzungsentgelten im IT-Bereich;
- Bewertung des strategischen IT-Gesamtkonzeptes der Hochschule sowie des operativen IT-Betriebs;
- Bedarfsermittlung und Beratung bei der Festlegung der konkreten Ziele für die Weiterentwicklung aller IT-Dienste;
- Bewertung und Priorisierung der vorgeschlagenen, laufenden sowie abgeschlossenen IT-Projekte;
- Empfehlung von Maßnahmen zur Qualitätssicherung;
- Erstellung eines hochschulweiten IT-Haushalts am Ende des Jahres für das darauffolgende Jahr.
Diese werden durch den/die CIO dem Rektorat bzw. Senat vorgetragen
- Der IT-Fachbeirat trifft sich während der Vorlesungszeiten monatlich nach Einladung durch die/den Vorsitzende(n). Vorschläge zur Tagesordnung werden rechtzeitig vorher bei den Mitgliedern abgefragt. In dringenden Fällen, in denen eine schnelle Beratung zu grundsätzlichen Fragen im Rahmen des IT-Betriebs oder von IT-Investitionen notwendig ist, kann die/der Vorsitzende außerplanmäßige Sitzungen einberufen oder ein Umlaufverfahren initiieren.
- Dem IT-Fachbeirat gehören stimmberechtigt an:
- je ein(e) Vertreter(in) der Fakultäten und des IAF; die Vertreter(innen) und deren Stellvertreter(innen) werden für vier Jahre durch den jeweiligen Fakultäts- bzw. Institutsrat gewählt;
- der/die Leiter(in) der Hochschulbibliothek,
- der/die Leiter(in) des Z3 – Digitale Lehre und Medien
- der/die Beauftragte für den Datenschutz der Hochschule,
- ein(e) Vertreter(in) und deren Stellvertreter(in) der Verwaltung, der/die für vier Jahre durch das Rektorat bestellt werden;
- ein(e) studentische(r) Vertreter(in) und deren Stellvertreter(in) der AStA.
- Dem IT-Fachbeirat gehören mit beratender Stimme an:
- der/die CIO (Vorsitz)
- der/die Leiter(in) Service Operation (stellv. Vorsitz)
- der/ die IT-Sicherheitsmanager(in)
- ein/eine Vertreter(in) des Personalrats
Kleineren Organisationseinheiten (Institute und zentrale Einrichtungen) bleibt es vorbehalten sich durch den IT-Fachbeirat allgemein vertreten zu lassen.
- Die Wahl der Vertreter(innen) und deren Stellvertreter(innen) Bedarf der Bestätigung durch den Senat. Bei Ausscheiden oder andauernder Nichtverfügbarkeit eines Vertreters/ einer Vertreterin muss eine rasche Neubesetzung erfolgen. Die Vertreter(innen) müssen IT-affin sein und von der eigenen Organisationseinheit mit der entsprechenden Entscheidungsbefugnis ausgestattet sein.
- Die Vertreter(innen) sind zugleich die IT-Leitstellen für die eigenen Organisationseinheiten. IT-Leitstellen planen, koordinieren und steuern den IT-Einsatz in den eigenen Organisationseinheiten. Sie sind direkter Ansprechpartner innerhalb der Campus IT und Eskalationsstufe für die eigenen Nutzer(innen) sowie den/die CIO und Leiter(in) Service Operation. Sie vertreten die Organisationseinheit(en) in der CIT und kommunizieren alle IT-Themen in die Organisationseinheiten.